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Haftpflichtversicherung

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Wenn das Gesetz eine verschärfte Haftung vorsieht, geht diese häufig mit einer Versicherungspflicht einher. Das bekannteste Beispiel ist die Autoversicherung: Der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet auch ohne Verschulden, zum Beispiel wenn ein Reifen platzt oder die Bremse versagt. Damit der Anspruch von Verkehrsopfern nicht ins Leere geht, dürfen Autos nur mit einer Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen fahren. Haftungsrisiken gibt es aber längst nicht nur im motorisierten Straßenverkehr. Auch als Radfahrer, Fußgänger, Familienvater, Vereinsmitglied, Sportler, Hausbesitzer und Tierhalter ist es leicht möglich, für einen Schaden verantwortlich gemacht zu werden – zu Recht oder zu Unrecht. Für wenig Geld übernimmt eine private Haftpflichtversicherung ein möglicherweise existenzbedrohendes Risiko.

Ein schwerer Personenschaden bedeutet das wirtschaftliche Aus

Nach dem Gesetz haften Sie selbst bei leichter Fahrlässigkeit unbegrenzt – nicht nur mit Ihrem aktuellen Vermögen, sondern mit allem, was Sie oberhalb von Pfändungsfreigrenzen künftig verdienen. Eine kleine Nachlässigkeit, und Sie arbeiten für den Rest Ihres Lebens nur noch, um diesen Fehler wieder gut zu machen. Medizinischer Fortschritt hat seinen Preis, und bei steigender Lebenserwartung auch nach schweren Verletzungen entsteht Pflegeaufwand. Personenschäden in Millionenhöhe sind heute bei Pflegebedürftigkeit eher die Regel als die Ausnahme. Die Haftpflichtversicherung prüft für Sie die Rechtslage, bezahlt berechtigte Ansprüche und wehrt überzogene und unberechtigte Forderungen für Sie ab, notfalls vor Gericht.

Umfassender Schutz für wenig Geld

Glücklicherweise besteht der Alltag der Schaden-Sachbearbeiter eher aus kleineren Sachschäden. Die Privathaftpflichtversicherung (PHV) wird deshalb je nach Deckungsumfang und versichertem Personenkreis schon zu Jahresbeiträgen unter hundert Euro angeboten. Es gibt zwar keine Versicherungspflicht wie beim Auto, aber bei einem so guten Preis-Leistungs-Verhältnis sollte die PHV in keinem Haushalt fehlen. Entscheiden Sie sich im Zweifel für die höhere Versicherungssumme, denn die Beitragsunterschiede zwischen den verschiedenen Varianten fallen kaum ins Gewicht. Singles erhalten die PHV etwas billiger, dafür sind in der Familienversicherung auch der Partner und die Kinder mitversichert, solange sie unverheiratet sind und sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden. Die Versicherung erstreckt sich – mit wenigen Ausnahmen – auf den gesamten privaten Lebensbereich. Separat versichert werden müssen beispielsweise die verantwortliche Betätigung in einem Verein (Vorstand, Kassenwart und ähnliches), das Halten von Hunden und Pferden sowie fast alles, was mit Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft zu tun hat. Auch Risiken aus der Berufstätigkeit sind nicht versichert, können aber in bestimmten Fällen (zum Beispiel bei Beamten) eingeschlossen werden. Die verschiedenen Deckungskonzepte haben oft pfiffige Erweiterungen, die einen Preisvergleich erschweren. Beispiele sind der Verlust fremder (auch beruflicher) Schlüssel sowie Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen. Angeboten wird auch eine Forderungsausfalldeckung, falls eigene Ansprüche gegen einen mittellosen Schädiger nicht durchsetzbar sind.

Private Haftpflichtversicherung auswählen und vergleichen

Sämtliche Versicherungsexperten sind sich einig: Jeder Verbraucher sollte eine private Haftpflicht abschließen. Die Privathaftpflicht stellt die bedeutendste Versicherung dar. Diese Versicherung begleicht die berechtigten finanziellen Forderungen Dritter an den Versicherten. Wer aus Unachtsamkeit fremdes Eigentum zerstört oder jemanden verletzt, muss grundsätzlich für den angerichteten Schaden aufkommen. Insbesondere bei Personenschäden können diese Kosten hoch liegen, in schlimmen Fällen handelt es sich um einen sechs- oder siebenstelligen Betrag. Ohne Versicherungsschutz droht die Privatinsolvenz, eine Privathaftpflichtversicherung bewahrt davor. Die Gesellschaften prüfen erstens die Rechtmäßigkeit der Ansprüche und gehen gegebenenfalls dagegen vor, wobei für Versicherte kein juristisches Risiko besteht. Die Prozessrisiken tragen allein die Unternehmen. Zweitens bezahlen die Versicherungen bis zur Deckungssumme die berechtigten Forderungen. Diesen unverzichtbaren Basisschutz erhalten Verbraucher für vergleichsweise wenig Geld, teilweise für unter 50 Euro im Jahr bei einem Single-Tarif.

Wann greift eine Haftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflicht unterstützt Versicherte, wenn sie sich mit berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter konfrontiert sehen. Diese Schäden muss aus Handlungen im privaten Rahmen resultieren, für Schäden am Arbeitsplatz zahlt die private Haftpflicht zum Beispiel nicht. Zudem darf kein Vorsatz beziehungsweise eine strafbare Handlung gegeben sein. Wer eine Körperverletzung begeht und danach Schadensersatz überweisen muss, kann nicht mit seiner Versicherung rechnen. Auch weitere Personen und Haustiere sind unter Umständen mitversichert.

Berechtigte Schadensersatzansprüche von Dritten

Sobald ein Dritter gegenüber dem Versicherten einen Schadensersatzanspruch erhebt, wendet sich dieser an seine Versicherung. Diese prüft den Sachverhalt. Erstens analysiert sie, ob die Angaben des Versicherungsnehmers stimmen können. Zweitens begutachtet sie, inwieweit die Forderungen des Dritten berechtigt sind. Diese Frage lässt sich nicht immer leicht klären: So kann der Dritte eine Mitschuld oder sogar die alleinige Schuld haben. Eventuell hat er einen Vorwurf nur erfunden. Sollte die Haftpflichtversicherung die Berechtigung der Ansprüche anzweifeln, setzt sie sich zusammen mit dem Versicherungsnehmer mit dem Dritten auseinander. Andernfalls begleicht sie die Forderungen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Haftungsfälle des Versicherungsnehmers

Die Haftpflichtversicherung übernimmt nur unter bestimmten Voraussetzungen den entstandenen Schaden. So darf seitens des Versicherten kein Vorsatz vorliegen. Wer aus Wut das Eigentum eines Dritten beschädigt, muss für den Schaden selbst aufkommen. Der Versicherungsschutz gilt auch nicht, wenn Geschädigte zur engen Familien gehören oder gar Mitversicherte sind. Gewöhnlich verweigern Versicherer die Leistung, wenn der Geschädigte ein Elternteil oder ein Ehegatte beziehungsweise Lebenspartner ist. Der Ausschluss von Leistungen kann weitere Familienmitglieder betreffen, wenn diese gemeinsam mit dem Versicherten eine häusliche Gemeinschaft bilden. Wohnen beispielsweise die Großeltern oder Geschwister im gleichen Haus, muss der Versicherungsnehmer ebenfalls eine Leistungsverweigerung einkalkulieren. Anders verhält es sich bei Haus- und Wohngemeinschaften, in denen Menschen ohne verwandtschaftliche Beziehungen leben.

Zudem muss eine Police den Versicherungsfall abdecken. Bei einigen Sachverhalten reicht der Basisschutz nicht aus, Versicherungsnehmer müssen entsprechende Zusatzoptionen abgeschlossen haben. Für einige Bereiche benötigen sie spezielle Haftpflichtversicherungen wie eine Pferdehalterhaftpflicht. Es kann aber auch zu Unklarheiten und zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer kommen. Das beweisen verschiedene Gerichtsprozesse nach einer Leistungsverweigerung. Betroffene sollten den ablehnenden Bescheid von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen lassen. Bei Erfolgschancen empfiehlt sich ein juristisches Vorgehen. Oft zeigt sich, dass Versicherungen direkt nach dem Einschalten eines Rechtsanwalts einen Bescheid abändern oder zumindest verhandlungsbereit sind. Sie fürchten eine Niederlage vor Gericht. Sollte es sich dagegen um einen eher geringen Schaden mit unsicherer Erfolgsaussicht handeln, sollten sich Versicherer den juristischen Weg gut überlegen. Ohne Rechtsschutzversicherung können bei einer Niederlage horrende Kosten für den Anwalt und das Gericht anfallen, die den eigentlichen Schaden deutlich übersteigen.

Haftungsfälle durch Kinder

Für Kinder besteht in der Haftpflichtversicherung eine Mitversicherung. Allerdings differieren die Haftungsregeln nach dem Alter. Bis zum siebten Geburtstag gelten Kinder prinzipiell als schuldunfähig. Gegenüber den Eltern können Geschädigte nur Schadensersatz geltend machen, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Konkret bedeutet das: Spielen Kinder mit einem Fußball, zertrümmern damit eine Scheibe und die Eltern sind ihrer Pflicht nachgekommen, kann der Nachbar keine Forderung stellen. Da kein berechtigter Anspruch vorhanden ist, verweigert die Privathaftpflicht der Eltern die Leistung. Ausnahme: Sie haben einen Vertrag vereinbart, der explizit deliktunfähige Kinder einschließt. Bei Kindern ab sieben Jahre leisten sämtliche Haftpflichtversicherer anstandslos. Diese Mitversicherung umfasst nicht nur leibliche Kinder, sondern auch Adoptiv- und Stiefkinder.

Die Mitversicherung des Nachwuchses endet nicht mit der Volljährigkeit, sofern Kinder eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn darf höchstens eine Wartezeit von einem Jahr liegen, die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst führt zu einer verlängerten Frist. Sobald Kinder jedoch eine reguläre Arbeit aufnehmen oder heiraten, müssen sie sich selbst versichern. Das Gleiche trifft bei einer zweiten Lehre und einem zweiten Studium zu. Bei Spezialfällen informieren sich Eltern am besten bei ihrem Versicherer, es existieren teilweise komplexe Regelungen. So setzt sich die Mitversicherung bei einem arbeitslosen, volljährigen Kind fort, sofern es weiterhin im elterlichen Haushalt wohnt und eine von den Versicherern festgelegte Altersgrenze nicht überschreitet. Eine Mitversicherung ist auch für Austauschschüler und Au-pairs möglich.

Haftungsfälle durch Haustiere

Bei Haustieren ist zu beachten, dass sich eine Privathaftpflicht auf gezähmte Kleintiere beschränkt. Sie schließt insbesondere Schäden durch Katzen, Nagetiere und Vögel ein. Der Schutz gilt dagegen nicht für Hunde, Pferde sowie sämtliche Tiere eines landwirtschaftlichen Betriebs. Für Haustiere wie Hunde sollten Besitzer eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung vereinbaren. Diese Abgrenzung lässt sich leicht erklären: Hunde und größere Tiere sorgen häufiger für umfangreiche Schadensfälle, beispielsweise durch Bisswunden. Die Privathaftpflichtversicherer lehnen dieses Risiko deshalb ab. Bei Katzen und Co. liegt diese Gefahr niedriger. Gleichwohl erweist sich der integrierte Schutz für diese Tierarten als sinnvoll: Katzen zerstören vielleicht Gartenmöbel der Nachbarn, zerkratzen ein Auto oder verursachen an einer gemieteten Immobilie Sachschäden. Auch solche Schäden belasten die Haushaltskasse. Zudem sind auch Personenschäden nicht ausgeschlossen, die zu einer Schadensersatzpflicht führen.

Besondere Haftungsfälle

Es existiert eine Vielzahl an besonderen Haftungsfällen, die sich auf die Funktion des Verursachers oder auf die Art des Schadensfalls beziehen. So greifen die meisten Haftpflichtversicherungen nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden während der Ausübung eines ehrenamtlichen Amts anrichtet. Er gilt dann nicht als Privatperson, sondern als ehrenamtlich Tätiger. Deswegen sollten Vereine für einen speziellen Versicherungsschutz für ihre Aktiven sorgen. Ein weiteres Beispiel: Gute Versicherungen decken auch Mietsachschäden ab, zum Beispiel Schäden an einer gemieteten Wohnung. Hierbei gibt es aber Ausnahmen. Bildet sich durch falsches Lüften Schimmel in der Wohnung, kann der Vermieter den Mieter in Regress nehmen. Auf den Versicherer darf sich der Betroffene nicht verlassen, sie bezahlt den Schaden nicht. Den Ersatz von kaputtem Glas wie einem beschädigten Fenster schließen die Versicherungen ebenfalls aus.

Haftpflichtversicherungen vergleichen

Vor einem Vergleich sollten Verbraucher die bedeutendsten Aspekte bei einer Privathaftpflicht kennen. An erster Stelle stehen die Kosten für Versicherungen mit dem gleichen Leistungsumfang. Die Prämien differieren stark, mit einem Vergleich können Verbraucher ein großes Einsparpotenzial realisieren. Sie sollten darüber hinaus darauf achten, dass die Höhe der Deckungssumme einen ausreichenden Versicherungsschutz garantiert. Sie sollten sich auch darüber informieren, wie sich eine Selbstbeteiligung auf die Prämien auswirken. Einer möglichen Mindestvertragslaufzeit sollten sie ebenfalls Aufmerksamkeit widmen. In manchen Punkten gleichen sich die Versicherungen aber: Kunden profitieren bei allen Tarifen von einem passiven Rechtsschutz.

Deckungssumme

Die Deckungssumme können Verbraucher innerhalb eines Rahmens frei wählen, meist beträgt die Bandbreite zwischen fünf und fünfzig Millionen Euro. Bei der Deckungssumme handelt es sich um den Höchstbetrag, mit der eine Versicherung einen Schadensfall abdeckt. Eine Summe von fünf Millionen Euro klingt viel, es sollte sich aber niemand täuschen lassen: Im Extremfall einer schweren Verletzung mit einem dauerhaften Schaden oder dem Tod eines Betroffenen kann dieser Betrag nicht genügen. Versicherte sollten sich lieber für eine Deckungssumme von mindestens zwanzig Millionen Euro entscheiden, zumal Versicherer dafür nur einen geringen Aufschlag verlangen.

Rechtsschutz gegen unberechtigte Forderungen

Allen Haftpflichtversicherungen ist eigen, dass sie als passiver Rechtsschutz fungieren. Passiv heißt: Versicherte können mit der Hilfe des Versicherers keine eigenen Ansprüche durchsetzen, dafür benötigen sie eine Rechtsschutzversicherung. Haftpflichtversicherer wehren aber zusammen mit dem Versicherten ungerechtfertige Forderungen gegen den Versicherungsnehmer ab. Das machen sie aus Eigeninteresse, da sie andernfalls den Schadensersatz übernehmen müssen. Für Versicherte hat das den großen Vorteil, dass ihnen die Versicherung mit Rat und Tat zur Seite steht. Das Unternehmen bezahlt ihnen einen Rechtsanwalt und und trägt bei einer Niederlage die Gerichtskosten. Es existieren keinerlei finanzielle Gefahren für den Versicherungsnehmer. Dieser passive Rechtsschutz bezieht sich ausschließlich auf Fälle, in denen dem Kunden Fahrlässigkeit vorgeworfen wird und die vom Versicherungsschutz abgedeckt sind.

Jahresbeiträge

Ein wesentliches Vergleichskriterium stellen die Kosten dar, die sich zwischen den Anbietern massiv unterscheiden. Mit einem umfassenden Tarifvergleich sichern Verbraucher ein enormes Einsparpotenzial. Ein Vergleichsportal leistet hierfür wertvolle Dienste: Nutzer geben einmal die wesentlichen Eckdaten wie Mindestdeckungssumme an, danach sehen sie die konkreten und aktuellen Kosten bei zahlreichen Versicherern. Dabei sollten Verbraucher auch weitere Leistungen einbeziehen. Manche Versicherungen kosten etwas mehr, überzeugen dafür mit Mehrleistungen wie einer Schlüsselversicherung.

Die Versicherer ziehen die Beiträge in der Regel einmal jährlich per Lastschrift ein. Bei einigen Anbietern können Kunden alternativ einen engeren Zahlungsrhythmus wählen, zum Beispiel quartalsweise. Sie sollten aber berücksichtigen, dass die Dienstleister dafür einen Aufpreis fordern. Die jährliche Zahlungsweise ist die billigste Variante. Da die Beiträge für eine Privathaftpflichtversicherung niedrig liegen, dürfte die Bezahlung des Jahresbetrags auf einen Schlag niemanden finanziell überfordern.

Geringe Selbstbeteiligung

Versicherer bieten Verträge mit einer Selbstbeteiligung an. Bis zu der vereinbarten Summe tragen Kunden pro Schadensfall die Kosten selbst, nur die Mehrkosten bezahlt die Gesellschaft. Eine Selbstbeteiligung geht mit geringeren Prämien für die Police einher, sie ist deshalb überlegenswert. Der Betrag sollte aber nicht zu hoch liegen, Experten empfehlen 100 bis 200 Euro im Jahr. Bei höheren Summen müssen Versicherte dagegen zu viel selbst stemmen, bei vielen Schäden kleineres Ausmaßes bringt die Privathaftpflichtversicherung nichts.

Kündigungsfristen

Bei einer ordentlichen Kündigung gilt für sämtliche Haftpflichtversicherungen eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende. Die interessante Frage bei einem Vergleich der Angebote ist, wie lang die Mindestvertragslaufzeit dauert. Viele Versicherungen lassen sich bereits nach einer Laufzeit von einem Jahr kündigen, manche erst nach drei Jahren. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber allgemein geltende Sonderkündigungsrechte festgelegt. Erstens dürfen Kunden nach einer Beitragserhöhung oder einer Reduzierung der Leistungen kündigen. Nachdem Versicherungen die entsprechende Änderung mitgeteilt haben, verbleibt den Versicherten ein Monat Zeit für die Kündigung. Zusätzlich dürfen sie außerordentlich kündigen, wenn ein Schadensfall eintritt. Die Frist beträgt ebenfalls einen Monat, sie beginnt mit der erfolgten Regulierung durch das Unternehmen. Das Kündigungsrecht gilt sowohl bei einem positiven als auch bei einem negativen Bescheid. Diese Ausnahmen stärken die Rechte der Versicherten. Erhöht eine Versicherung die Prämien, haben Kunden die Möglichkeit des raschen Anbieterwechsels. Sind sie nach einem Schadensfall mit dem Verhalten des Versicherten unzufrieden, können sie ebenfalls zeitnah wechseln. Es empfiehlt sich bei ordentlichen wie außerordentlichen Kündigungen gleichermaßen, diese per Einschreiben mit Rückschein einzusenden. Auf diese Weise können die Absender belegen, dass das Dokument fristgerecht eingegangen ist.

Mindestvertragslaufzeit

Wer Wert auf Flexibilität legt, sollte eine Versicherung mit einem Jahr Laufzeit wählen. Diese Verträge verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn Versicherte nicht von der jährlichen Kündigungsoption Gebrauch machen. Für eine längere Laufzeit spricht, dass manche Gesellschaften für diese Tarife besonders niedrige Preise fordern. In der Regel spricht wenig gegen eine solche längerfristige Police von zwei bis drei Jahren: Sollte der Anbieter die Preise erhöhen oder die Leistungen verschlechtern, können Kunden eine außerordentliche Kündigung auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit aussprechen. Die Risiken halten sich deswegen in engen Grenzen. Der Nachteil besteht darin, dass Verbraucher bei gleichbleibenden Konditionen nicht sofort bessere Angebote nutzen können, die sich zwischenzeitlich ergeben.

Sonderleistungen

Es ist schnell passiert, dass ein Kind bei einem Bekannten oder woanders einen Gegenstand beschädigt. Eltern wollen den Schaden in der Regel gerne ersetzen. Das Problem: Viele Haftpflichtversicherungen kommen dafür nicht auf, wenn der Nachwuchs noch nicht sieben Jahre alt ist. Rechtlich gelten sie bis zu dieser Altersgrenze als deliktunfähig: Folglich entsteht kein Schadensersatzanspruch, den eine Privathaftpflicht übernehmen kann. Einige Versicherer schließen Schäden durch deliktunfähige Kinder aber explizit ein, eine empfehlenswerte Sonderleistung für Eltern mit kleinen Kindern. Darüber hinaus finden sich bei vielen Tarifen zahlreiche weitere Extraleistungen, die für bestimmte Personengruppen vorteilhaft sind. Die Mitversicherung von Schlüsseln, von Schäden während ehrenamtlicher Tätigkeiten und Gefälligkeitsschäden sind nur wenige Beispiele.

Haftpflichtversicherung für Studenten

Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden ein Muss, auch für Studenten. Vielfach sind diese bereits über ein Elternteil mitversichert, das sollten sie prüfen. Wenn die Eltern keine Police abgeschlossen haben, müssen sich Studierende selbstverständlich eigenständig darum kümmern. Sie sind auch nicht mehr mitversichert, wenn sie zum Beispiel vor dem Studium gearbeitet oder wenn sie irgendwann geheiratet haben. Zudem gibt es bei einem Zweitstudium und ab einer gewissen Altersgrenze keine Mitversicherung mehr. Sollten Studenten eine eigene private Haftpflicht brauchen, sollten sie umfassend die Angebote vergleichen. Spezielle Studierende-Tarife offerieren die Versicherer kaum. Die Top-Dienstleister gewähren Studierenden wie allen anderen attraktive Konditionen, es empfiehlt sich eine allgemeine Recherche nach einer ansprechenden Police.

Auswahl der richtigen Versicherung

Jeder, der eine Haftpflichtversicherung abschließen will, sollte gezielt nach Tarifen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis recherchieren. Sie können viel Geld sparen. Zugleich sollten sie sich mit diversen Zusatzoptionen und Extras auseinandersetzen, diese können sich als wertvoll erweisen. Sie sollten auch an Aspekte wie die Mitversicherung und Einsparungen durch Selbstbeteiligungen denken. Ein Paar, das im gleichen Haushalt lebt, braucht zum Beispiel keine zwei Einzelverträge. Sie können eine günstigere Familienversicherung wählen.

Vertrag aktuell halten und ggf. wechseln

Wer bereits über eine Privathaftpflicht verfügt, neigt dazu, sich zurücklehnen. Das ist aber der falsche Ansatz. Versicherte sollten sich regelmäßig mit ihrer Police beschäftigen. Erstens sollten sie kontrollieren, ob der Versicherungsschutz noch die tatsächlichen Risiken abdeckt. Ein Beispiel: Jemand nimmt einen Job an, bei dem er ständig wichtige Schlüssel des gewerblichen Objekts mit sich führt. Verliert er diese, muss er dafür haften. Die private Haftpflicht sollte den Schlüsselverlust versichern. Wenn das bei der bisherigen Versicherung nicht gegeben ist, sollten Versicherungsnehmer entweder die Police erweitern oder eine Police bei einem anderen Anbieter abschließen.

Versicherte sollten auch in gewissen Abständen begutachten, ob sie den Versicherungsschutz bei einem anderen Unternehmen für weniger Geld haben können. Viele Verbraucher bezahlen für Altverträge, die sie vor Jahren oder gar Jahrzehnten unterschreiben haben. Bei einem Vergleich der Haftpflichtversicherungen kommt meist heraus, dass sie mit einem Anbieterwechsel enorm sparen können. Auch bei Policen, die noch nicht so lange laufen, lohnt sich jedes Jahr ein Vergleich. Der Markt an Haftpflichtversicherung ändert sich rasant. Eine Versicherung, die heute bei einem Vergleich am besten abschneidet, muss wenige Jahre später nicht mehr die günstigste Police sein. Vor dem Aufwand sollte sich niemand scheuen, er ist gering. Verbraucher müssen nur kurz einen Vergleich auf einem Internetportal durchführen und, wenn sie ein besseres Angebot gefunden haben, den Altvertrag kündigen und eine neue Versicherung beantragen. Bestenfalls notieren sich Versicherte die Kündigungsfrist in ihrem Jahreskalender und machen wenige Wochen zuvor einen Angebotsvergleich. Sollte der aktuelle Vertrag immer noch das zu den besten Angeboten gehören, können sie die Kündigungsfrist bedenkenlos verstreichen lassen. Eines ist selbstverständlich klar: Wegen ein oder zwei Euro Unterschied im Jahr muss niemand wechseln. Ein Wechsel lohnt sich bei etwas größeren Differenzen oder bei einem besseren Leistungsumfang. Prämien für den Vertragsabschluss können ebenfalls ein Argument sein: Einige Versicherer werben Neukunden mit ansprechenden Einkaufsgutscheinen und ähnlichem. Im Rahmen einer Freundschaftswerbung kann es ebenso attraktive Belohnungen geben. Wenn ein Bekannter bei der anvisierten Versicherung einen Vertrag hat, können sich die beiden die Prämie teilen.

Nicht an der Versicherungssumme sparen

Die Versicherungssumme wird in der Haftpflichtversicherung auch Deckungssumme genannt und besagt, bis zur welchen Höhe eine Privathaftpflicht einen Schaden begleicht. Es gibt in vielen Verträgen eine allgemeine Versicherungssumme für die meisten Schadensfälle sowie gesonderte Deckungssummen für Sonderleistungen. Beispiel: Bei einer Versicherung kann die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bei 20 Millionen Euro liegen, für die Zusatzoption Schlüsselverlust dagegen bei 2.000 Euro und für die Schäden durch deliktunfähige Kinder bei 5.000 Euro. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass Sparen fehl am Platze ist. Das gilt vor allem für die generelle Versicherungssumme. Ein höherer Betrag kostet nur wenig mehr Prämien als eine geringe Summe. Verbraucher sollten diese niedrigen Mehrkosten in Kauf nehmen und sich umfassend absichern. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass sie irgendwann einen solch teuren Schadensfall verursachen: Aber sicher ist sicher. Bei schweren Personenschäden können erhebliche Forderungen auf den Schuldigen zukommen. Bei den Sonderleistungen sollten jeweils abschätzen, inwieweit ihnen der Versicherungsschutz genügt. Sie sollten diesen Aspekt auch bei einem Vergleich berücksichtigen.

Selbstbeteiligung vereinbaren

Selbstbeteiligung bedeutet, dass Versicherer bis zu einer gewissen Höhe im Jahr nicht leisten. Versicherte können diese beim Vertragsabschluss bestimmen. Bei einem Vergleich interessiert, welche Möglichkeiten eine Gesellschaft bietet. Lässt sie zum Beispiel nur eine Selbstbeteiligung von 200 Euro zu oder können sich Kunden aus mehreren niedrigeren und höheren Beträgen eine Option auswählen? Eine solche Selbstbeteiligung senkt die Prämien. Je höher sie ist, desto weniger kostet die Privathaftpflichtversicherung. Deswegen ist eine Selbstbeteiligung grundsätzlich empfehlenswert. Bestenfalls übernehmen Versicherte Bagatellschäden bis zu einer Schadenshöhe von etwa 150 Euro selbst. Sie sollten aber aufpassen, dass sie sich nicht aus einem falsch verstandenen Sparwillen zu einer überhöhten Summe verleiten lassen. Vor allem Nicht- und Geringverdiener sollten sich vergewissern, ob sie eine Selbstbeteiligung überhaupt stemmen können. Für viele Menschen sind Beträge wie 500 Euro viel Geld. Verbraucher sollten ausschließen, dass sie aufgrund einer vereinbarten Selbstbeteiligung unnötig in finanzielle Schwierigkeiten geraten können. Im Zweifelsfall sollten sie lieber etwas höhere Prämien bezahlen.

Ausfalldeckung ist Pflicht

Beinhaltet eine Privathaftpflichtversicherung eine Ausfalldeckung, funktioniert der Schutz auch in die andere Richtung: Sollte der Versicherte von einem Dritten berechtigt Schadensersatz verlangen und verfügt dieser weder über genügend Geld noch über eine Haftpflichtversicherung, springt die eigene Versicherung sein. Dieses Risiko sollte niemand unterschätzen, trotz der Wichtigkeit der Privathaftpflicht hat eine starke Minderheit in Deutschland keinen Tarif abgeschlossen. Bei einem höheren Schaden ist zudem damit zu rechnen, dass es vielen an den ausreichenden finanziellen Mitteln mangelt. Dank Ausfalldeckung schafft der eigene Versicherer Abhilfe und kann vor ernsthaften finanziellen Problemen nach einem Schaden bewahren. In der Folge versucht die Gesellschaft, das Geld von dem Verursacher zurückzuholen. Damit hat der Versicherungsnehmer nichts zu tun, er verbucht von der Versicherung den vollen Schadensersatzanspruch und darf dieses Geld behalten. Ob der Verursacher den Forderungen des Versicherers nachkommen kann, spielt keine Rolle. Beim Vergleich von Angeboten sollten Interessierte erstens darauf achten, dass eine Versicherung die Ausfalldeckung gewährt. Zweitens sollten sie mögliche Mindestgrenzen prüfen. Manche Unternehmen ersetzen den Schaden erst ab einer gewissen Mindestsumme, zum Beispiel 2.000 Euro. Gute Versicherungen verzichten auf eine solche Grenze.

Familien brauchen nur einen Vertrag

Versicherer offerieren Single- und Familien-Tarife. Familien entscheiden sich am besten für die zweite Variante, bei denen auch die Kinder mitversichert sind. Der Vorteil besteht in günstigen Kosten sowie weniger Aufwand, Versicherte können alles mit einem Vertrag regeln. Familien-Tarife beschränken sich nicht auf verheiratete Paare. Auch alle anderen Paare können sich für einen solchen Tarif entscheiden, sofern sie im gleichen Haushalt leben. Zieht ein Paar zusammen, sollten sie ihren bisher vorhandenen Versicherungsschutz prüfen. Haben beide eine Privathaftpflichtversicherung, existieren zwei Möglichkeiten: Entweder lösen sie einen Vertrag auf und erweitern die andere Police zum Familien-Tarif. Oder sie kündigen beide Versicherungen und suchen einen neuen und billigeren Versicherer.

Sinnvolle Tarifoptionen

Fast alle Versicherer bieten einen Basisschutz, der die grundlegenden Haftungsrisiken abdeckt. Darüber hinaus können Verbraucher weitere Leistungen vereinbaren. Die Form unterscheidet sich: Die einen Dienstleister ermöglichen den Abschluss einzelner Zusatzoptionen, Kunden können frei wählen und sich ein individuelles Paket zusammenstellen. Die anderen Gesellschaften offerieren Komplettpakete, die mehrere Extraleistungen enthalten. Diesen verbesserten Versicherungsschutz nennen sie häufig „Komfort“ oder „Plus“. Versicherte sollten bedenken, dass jede Mehrleistung einen Vertrag verteuert. Anderseits ergibt es oft Sinn, auf einen umfassenderen Schutz zu setzen. Bei vielfältigen Einzelfällen hilft eine Basisversicherung nicht, im Schadensfall ärgern sich die Versicherungsnehmer. Teilweise haben Versicherer unterschiedliche Bestandteile, die bei Konkurrenten als Zusatzoption gelten, in den Basisschutz integriert. Ein genauer Blick auf die Tarifbedingungen zahlt sich aus.

Gefälligkeitsschäden

Unter Gefälligkeitsschäden verstehen Versicherungen alle Schäden, die im Rahmen eines Freundschaftsdiensts geschehen. Hilft jemand einem Verwandten oder einem Bekannten bei einem Umzug und beschädigt dabei etwas, handelt es sich um einen Gefälligkeitsschäden. Die unentgeltliche Hilfe bei Bau- und Renovierungsarbeiten sowie bei Reparaturen fallen ebenso in diese Kategorie. Diese Schäden sollte eine Police versichern. Ansonsten entsteht ein unangenehme Situation: Helfende wollen oft für den Schaden aufkommen, weil es ihnen peinlich ist. Die Geschädigten weisen das zurück, weil sie die Mithilfe nicht bestrafen wollen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung inklusive Schutz gegen Gefälligkeitsschäden lässt sich das meistern.

Zusatzschutz für Geliehenes

Auch Schäden an Gegenständen, die jemand privat ausleiht, lassen sich versichern. Es fragt sich, wie oft Versicherte etwas leihen. Bei einem häufigeren Ausleihen teurer Produkte wie Fahrräder, Werkzeugmaschinen oder elektronischer Geräte ergibt dieser Schutz Sinn. Wer dagegen nur hin und wieder ein Buch oder eine DVD borgt, benötigt diese Zusatzoption nicht. Schäden können die Leiher bei diesen preiswerten Artikeln problemlos aus der eigenen Tasche zahlen.

Schlüsselverlust

Auf die Absicherung des Schlüsselverlusts sollten vor allem Mieter in Mehrfamilienhäusern Wert legen. Verlieren sie ihren Haustürschlüssel, müssen sie das dem Vermieter melden. Dieser ersetzt dann meist Schloss und Schlüssel und stellt die Kosten dem Mieter in Rechnung. Bei modernen Schließanlagen droht ihnen eine hohe Rechnungen von mehreren Tausend Euro. Der Austausch betrifft bei diesen Anlagen in der Regel sämtliche Bewohner. Die Schlosserei muss mehrere Schlösser produzieren und einbauen sowie sämtliche Betroffene mit Schlüsseln ausstatten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich gegen den Verlust beruflicher Schlüssel zu versichern. Das erweist sich bei einigen Beschäftigten ebenfalls als wichtig. Auch hier kostet der Austausch viel Geld, bei großen Gebäuden wie Schulen und Bürogebäuden ist mit einer besonders hohen Rechnungssumme zu rechnen. Diesen Schutz sollten alle vereinbaren, welche Schlüssel mit nach Hause nehmen oder sie anderweitig mit sich führen.

Mietsachschäden

Mietsachschäden sind Schäden, die ein Mieter an einem gemieteten Objekt verursacht. Dazu gehört die Mietwohnung oder das Miethaus, ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung. Mieter sind bei einem Schaden verpflichtet, finanziellen Ersatz zu leisten. Die Gefahr sollte niemand unterschätzen: Fällt zum Beispiel ein schwerer Gegend herunter, kann er den gekachelten Boden oder das Waschbecken zerstören. Und ein Windstoß kann ein Fenster oder eine Glastüre splittern lassen. Diese und viele weitere Situationen können zu einer beachtlichen Belastung werden. Schließt eine Privathaftpflicht diese Mietschäden ein, übernimmt der Versicherer die Kosten. Bestenfalls beinhaltet der Schutz auch Allmählichkeitsschaden. Dabei handelt es sich um Mietsachschäden, die langsam eintreten und sich erst nach einem längeren Zeitraum bemerkbar machen. Ein typischer Fall ist austretendes Wasser. Vielleicht repariert ein Mieter die Leitung zum Wasserhahn und merkt nicht, dass anschließend Wasser heraustropft. Direkt danach verabschiedet er sich in den Urlaub, das Wasser sickert in den Boden und bricht irgendwann in die untere Wohnung durch. Der Schaden kann den Mieter teuer zu stehen kommen, wenn er nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt.

Dafür zahlt die private Haftpflicht nicht

Sämtliche Versicherungen schließen bestimmte Schadensfälle aus. Eine Privathaftpflicht versichert nur die Ansprüche Dritte. Das heißt zugleich, dass sie selbstverursachte Schäden am eigenen Eigentum nicht ersetzt. Diese Regelung betrifft den Versicherungsnehmer sowie alle Mitversicherten wie Ehepartner und Kinder. Das Gleiche gilt für Lebenspartner und andere Verwandte, die im gleichen haushalt wohnen. Zerstört ein Kind in der heimischen Wohnung eine Scheibe, können die betroffenen Eltern diesen Schaden nicht geltend machen. Leistungen sind auch ausgeschlossen, wenn Versicherte vorsätzlich gehandelt haben. Wer das Smartphone eines anderen absichtlich auf den Boden wirft, darf nicht mit Versicherungsschutz rechnen. In vielen weiteren Fällen hängt es von den genauen Konditionen der jeweiligen Versicherung ab, deswegen sollten Interessierte vor dem Abschluss einen ausführlichen Vergleich durchführen und sich mit Zusatzoptionen beschäftigten. Der Verlust des Hausschlüssels eines Freundes kann zum Beispiel abgesichert sein, muss er aber nicht.

Unterschiede zu anderen Versicherungen

Eine private Haftpflichtversicherung deckt nur einen Teil der Haftungsrisiken ab, mit denen sich Bürger konfrontiert sehen können. Bei einem Schaden durch einen Autofahrer zahlt zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung. Grundsätzlich sind zwei Arten an Haftpflichtversicherung zu unterscheiden: Erstens gibt es Policen, die der Gesetzgeber vorschreibt. Dazu gehört die Kfz-Haftpflicht. Autobesitzer müssen eine Versicherung vorweisen, dürfen aber den Anbieter selbst wählen. Darüber hinaus existieren Versicherungsarten wie die Tierhalterhaftpflicht, deren Abschluss freiwillig ist. In den meisten Fällen raten Experten dazu, diese speziellen Haftpflichtpolicen zu vereinbaren. Wie bei der Privathaftpflichtversicherung drohen in anderen Bereichen hohe Schadensersatzforderungen.

Berufshaftpflichtversicherung

In manchen Berufen mit beratendem Charakter existiert eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Das trifft zum Beispiel auf Rechtsanwälte und Ärzte zu. Diese begleicht Schäden, die aus einer falschen Beratung oder einer Fehldiagnose entstehen. Vorsatz darf nicht vorliegen, es muss sich um einen Fehler aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit handeln. Bei einem Rechtsanwalt greift diese Haftpflichtversicherung, wenn aus einem mangelhaften juristischen Beistand ein Vermögensschaden folgt.

Betriebshaftpflichtversicherung

Während sich die Berufshaftpflichtversicherung auf bestimmte Berufe beschränkt, empfiehlt sich eine Betriebshaftpflichtversicherung für alle anderen Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen. Wenn der Unternehmer oder seine Mitarbeiter bei Dritten Personen- oder Sachschäden verantworten, kommt die gewerbliche Haftpflicht dafür auf. Sie bezahlt zum Beispiel einen Schaden, den ein Handwerker bei einem Kunden verursacht. Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten oftmals zusätzliche Bausteine wie die Umwelthaftpflichtversicherung. Der Versicherer übernimmt finanzielle Ansprüche infolge eines Umweltschadens. Auch die Produkthaftpflicht verdient Erwähnung: Führt ein Erzeugnis beim Abnehmer zu einem Schaden, etwa aufgrund einer fehlerhaften Bauweise, greift der Schutz. Kosten für einen Rückruf von Waren lassen sich ebenfalls absichern.

Vermögensschadenhaftpflicht

Bei Vermögensschäden handelt es sich neben Personen- und Sachschäden um eine eigene Kategorie. Die private Haftpflichtversicherung versichert unechte, indirekte Vermögensschäden. Diese sind die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Kann ein Verletzter nach einem Unfall seinen Beruf für eine Zeit lang nicht ausüben, stellt der Verdienstausfall einen Vermögensschäden dar. Bei echten Vermögensschäden kommt es auf den Leistungsumfang einer Police an. Im privaten Bereich ist diese Schadensart jedoch selten. Ein Beispiel ist, wenn ein Kind ohne Grund die Feuerwehr alarmiert und die Eltern eine Rechnung für den Einsatz erhalten. Mehr Gewicht haben Vermögensschäden im Berufsleben, hierfür gibt es unter anderem mit der Berufshaftpflicht gesonderte Versicherungen.

Grundbesitzerhaftpflicht

Die Grundbesitzerhaftpflicht schützt Eigentümer vor Ansprüchen, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht resultieren. Rutscht zum Beispiel ein Passant auf dem vereisten Grundstück aus, weil der Besitzer nicht seiner Streupflicht nachgekommen ist, ist das ein Fall für diese Versicherungsart. Der Versicherungsschutz umfasst auch sämtliche Schäden, die durch Nachlässigkeiten von bezahlten oder unbezahlten Beauftragten für solche Aufgaben entstehen. Das trifft unter anderem auf einen Hausmeister oder einen Mieter zu. Die meisten Eigentümer schließen diese Police in Kombination mit einer Hausbesitzerhaftpflicht ab. Diese leistet, wenn Mängel an der Immobilie Schäden zeitigen, etwa ein herunterfallender Dachziegel.

Hausratversicherung

Im Unterschied zur Privathaftpflicht versichern sich Verbraucher bei der Hausratversicherung nicht gegen die Ansprüche Dritter, sie sichern stattdessen das eigene Eigentum vor möglichen Schäden ab. Ein Hausratversicherer bezahlt die Schäden an allem beweglichen Inventar in einer Wohnung oder in einem Haus, wenn bestimmte Ereignisse eintreten: Dazu gehören ein Brand, ein Wasserrohrbruch und ein Einbruch. Wenn Mieter dagegen fremdes Eigentum beschädigen, greift unter Umständen die private Haftpflicht. Das gilt beispielsweise bei Beschädigungen an Möbeln in einem möbliert vermieteten Zimmer.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bei einem Hausbau können Sachen und Personen zu Schaden kommen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt dieses Risiko ab. So können zum Beispiel herunterfallende Bauelemente ein parkendes Auto beschädigen oder einen Fußgänger verletzen. Gegen dieses Risiko sollte sich ein Bauherr versichern, auch wenn ein Bauunternehmer oder ein Architekt die Bauarbeiten leitet. Das Haftungsrisiko verbleibt beim Bauherren. Der Schutz umfasst nicht Personenschäden bei Beteiligten des Baus, dafür kommt zum Beispiel die gesetzliche Unfallversicherung auf. In manchen Privathaftpflichtpolicen findet sich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung als Bestandteil. Genügt die versicherte Bausumme dieses Versicherungselements, reicht die Privathaftpflicht aus. Andernfalls empfiehlt sich eine separate Police. Vorsicht ist bei Eigenleistungen geboten: Diese erhöhen das Risiko des Versicherers, weil sie mit einer gesteigerten Schadensgefahr einhergehen. Bauherren müssen den Umfang an Eigenleistungen deshalb beim Versicherungsabschluss angeben, ansonsten droht eine Leistungsverweigerung.

Verhalten im Versicherungsfall

Zuerst sollten Versicherte analysieren, welchen finanziellen Umfang ein Schaden hat. Bei Bagatellschäden kann es sich empfehlen, auf eine Schadensmeldung zu verzichten. Das gilt erstens, wenn die Höhe unter einer vereinbarten Selbstbeteiligung liegt. Dann wäre die Mitteilung nur ein bürokratischer Aufwand. Aber auch bei fehlender Selbstbeteiligung kann es sich als klug erweisen, einen Schadensfall mit geringen Kosten selbst zu begleichen. Nach jedem Schadensfall haben sowohl die Versicherten als auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Experten weisen darauf hin, dass manche Versicherungen bei Bagatellschäden davon Gebrauch machen. Sie befürchten offenbar, dass solche Versicherungsnehmer künftig häufig auf den Versicherungsschutz zurückgreifen werden. Beträgt der Schäden zum Beispiel 30 Euro, dürfte das Bezahlen aus der eigenen Tasche besser sein.

Versicherungsfall sofort melden

In den meisten Versicherungsbedingungen steht, dass Versicherte einen Schaden unverzüglich mitteilen müssen. Eine genaue Frist fehlt meistens. Länger als eine Woche sollten sich Versicherungsnehmer jedoch nicht Zeit lassen. Ansonsten müssen sie befürchten, dass die Gesellschaft die Leistung aufgrund einer verspäteten Meldung verweigert. Das rasche Ausfüllen des Formulars erweist sich auch aus einem weiteren Grund als klüger: Unmittelbar nach dem Schadensfall erinnern sich Kunden an sämtliche Details, sie können den Schaden präzise schildern. Die meisten Versicherer ermöglichen die Schadensmeldung per Online-Formular, das sich entweder öffentlich auf der Homepage oder in einem Account der Versicherten findet. Entsprechend können sich Versicherte sofort an den Computer setzen und die Schadensanzeige absenden. Wer die Police über einen Vertreter der Versicherung oder über einen Versicherungsmakler abgeschlossen hat, kann sich an den jeweiligen Ansprechpartner wenden. Sollten Betriebsferien sein, empfiehlt sich der Postweg. Das garantiert, dass Versicherte die Frist nicht verpassen.

Schadensanzeige

Eine Schadensmeldung sollte sämtliche relevanten Daten des Versicherungsnehmer enthalten, also die Anschrift und die Versicherungsnummer. Sollte nicht der Versicherte selbst, sondern ein Mitversicherter den Schaden verursacht haben, müssen Kunden den Namen angeben. Auch die Adresse des Geschädigten gehört in die Anzeige. Zudem sollten Versicherte exakt den Ort, das Datum und die Uhrzeit des Schadensfalls nennen. Die detaillierte Beschreibung des Schadenshergangs und des Schadens ist ebenfalls von großer Bedeutung.

Schadenshergang korrekt schildern

Die zentrale Bedeutung nimmt die Formulierung des Hergangs ein. Versicherte sollten ihn knapp und dennoch in der notwendigen Ausführlichkeit widergeben. Auslassungen können zu Rückfragen der Versicherung oder sogar zu einer Ablehnung führen. Versicherte sollte prüfen, inwieweit die Schilderung auch für Nicht-Involvierte nachvollziehbar ist. Beteiligte begehen oftmals den Fehler, dass sie den Vorgang für Außenstehende schwer greifbar beschreiben. Bestenfalls lassen sie einen Unbeteiligten die Meldung kritisch durchlesen, bevor sie diese abschicken.

Leistungsverweigerung und Betrug

Überzeugt die Schadensanzeige nicht, kann das zu zwei Konsequenzen führen: Erstens verweigert die Versicherung die Leistung, lässt den Vertrag aber weiterlaufen. Zweitens wirft sie einem Versicherten Betrug vor, lehnt die Zahlung ab und kündigt die Police. Eine Strafanzeige wegen Versicherungsbetrugs ist ebenfalls möglich. Wichtig ist, dass Versicherungsnehmer niemals aus betrügerischer Absicht handeln. Das lohnt sich nicht und kann erheblichen Ärger bedeuten. Versicherer setzen sich häufig mit Betrugsversuchen auseinander und erkennen sie aufgrund ihrer Erfahrung meist. Es kann aber auch sein, dass einem Versicherungsnehmer Unrecht geschieht, weil seine Schilderung unglaubwürdig klingt. Der Grund liegt in der Regel in Auslassungen oder Ausschmückungen: Diese sollten Versicherte meiden, indem sie alles tatsächlich Passierte notieren und auf Hinzufügungen verzichten.

Fazit

Viele Verbraucher unterschätzen die finanziellen Konsequenzen, die ein unabsichtlich angerichteter Schaden verursachen kann. Vor allem Personenschäden können eine erhebliche Schadensersatzforderung nach sich ziehen. Manche Betroffene müssen ihr komplettes Angespartes aufbrauchen. Wenn das nicht reicht, bleiben Forderungen bestehen. Sind die Schadensersatzpflichtigen dauerhaft finanziell überfordert, müssen sie ein Privatinsolvenzverfahren anstrengen. Und das nur, weil sie einen Augenblick lang unbedacht gehandelt haben. Mit einer Privathaftpflichtversicherung können sich Verbraucher zuverlässig vor diesem enormen Risiko schützen, deswegen empfehlen alle Experten dringend den Abschluss. Auch bei Sachschäden leistet die private Haftpflicht wertvolle Hilfe. In diesen Fällen liegt der Schaden zwar meist deutlich niedriger als bei Personenschäden, aber auch hier können vierstellige Beträge anfallen, die das Haushaltsbudget massiv belasten. Für eine Haftpflichtversicherung spricht auch, dass sie nicht am Geld scheitert. Singletarife sowie Familientarife gibt es für niedrige Prämien, die sich jeder leisten kann. Jüngere Menschen in Ausbildung sollten prüfen, ob sie noch bei ihren Eltern mitversichert sind. Trifft dies zu, sollten sie bei Ende der Mitversicherung einen nahtlosen Übergang zu einer eigenen Versicherung organisieren.

Bei der Wahl der geeigneten Versicherung sollten sich Verbraucher zuerst mit den Leistungsmerkmalen beschäftigen. Die Deckungssumme sollte ausreichen, zugleich interessieren Extras wie eine Schlüsselversicherung und eine Versicherung deliktunfähiger Kinder. Anschließend empfiehlt sich ein umfassender Versicherungsvergleich. Eine Privathaftpflichtversicherung kostet grundsätzlich vergleichsweise wenig, mit einem Vergleich lassen die Kosten nochmals reduzieren.