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Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
Für Personen, die Eigentümer von Gebäuden, Wohnungen und / oder Grundstücken sind, hat eine Grundbesitzer Haftpflichtversicherung oberste Priorität. Zwar ist ein Vermieter nicht dafür haftbar zu machen, wenn unter Umständen sich ein Mieter innerhalb der angemieteten Wohnung verletzt oder stürzt (Ausnahme: Zum Beispiel bei dem Vermieter bekannten Schäden oder Mängel in der Wohnung, die zu Verletzungen oder Stürzen führen können), jedoch muss er dahingegen für Personenschäden aufkommen, die auf oder vor seinem Grundstück, im Außen- und Gartenbereich sowie zudem im Treppenhaus oder Keller entstehen.
Haften muss er in jedem Falle auch für Unfälle, die zum Beispiel im Winter aufgrund Glatteis vor seinem Grundstück auf dem unmittelbar angrenzenden Gehweg entstehen gleichermaßen für solche, die dort auf rutschigem Laub im Herbst zurückzuführen sind. Teilweise kann er eine entsprechende Räumpflicht hier jedoch auf die Mieter übertragen.
Für sonstige Unfälle und Schäden ist er jedoch selber verantwortlich. Ist er hier nicht ausreichend anhand einer Grundbesitzer Haftpflichtversicherung abgesichert, muss er notfalls mit seinem gesamten Vermögen für entsprechende Schäden haften, gegebenenfalls die Schuld ein Leben lang abtragen.
Unterschiede bei der Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
Auch bei einer Grundbesitzer Haftpflichtversicherung gibt es gewaltige Unterschiede, was den Versicherungsbeitrag anbelangt. Hier finden sich teils Preisdifferenzen von bis zu 300 % bei gleicher Leistung der Versicherung im Schadensfall. Deshalb gilt es auch hier, schon vor dem Abschluss genauestens zu prüfen und zu vergleichen, mit welchem Versicherer man am besten fährt.
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