Haftpflichtversicherung
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Auch wenn der Begriff Haftpflichtversicherung oftmals schnell zu der Annahme verleitet, dass eine entsprechende Versicherung Pflicht, also gesetzlich vorgeschrieben ist, so ist dennoch nicht jede Art einer Haftpflichtversicherung auch zwingend erforderlich. Ausnahmen bilden hier beispielsweise die KFZ-Haftpflichtversicherung oder aber die Jagd-Haftpflichtversicherung.
Eine jeweilige Versicherung ist hier deshalb vorgeschrieben, da die Wahrscheinlichkeit, dass es gerade im KFZ-Bereich häufig zu Ansprüchen Dritter wegen Unfallschäden kommt, besonders hoch ist. Alle mit einem Unfall verbunden Kosten sind zumeist relativ hoch und ohne entsprechende Versicherung könnten die meisten Unfallverursacher für die entstandenen Schäden kaum oder nicht aufkommen. Hierbei geht es nicht nur um die entstanden Schäden am Fremdfahrzeug, sondern vielmehr und vor allem auch um Personenschäden.
Ebenso für Personengruppen die häufig oder regelmäßig mit Schusswaffen umgehen müssen, ist eine sogenannte Jagd–Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Insbesondere jedoch für Jäger, denn schnell kann hier mal ein Schuss daneben gehen oder sich verirren und ggf. eine zufällig im Wald anwesende Person, im schlimmsten Falle lebensgefährlich verletzen. Nicht selten trifft so ein verirrter Schuss statt des Wildes ein eventuell am etwas entfernten Wegesrand abgestelltes Fahrzeug und beschädigt es. Auch in solchen Fällen kann eine anschließende Reparatur oftmals teuer sein.
Ob durch KFZ- oder Jagdunfall geht die Schuld vom Versicherungsnehmer aus, besteht in fast jedem Fall ein Anspruch auf die Leistung der Versicherung.
Weniger bekannt jedoch auch zwingend vorgeschrieben, ist eine sogenannte Atom-Haftpflichtversicherung für Personen die gößtenteils beruflich mit radioaktiven Stoffen zu tun haben. Eine spezielle Haftpflichtversicherung ist für einige Berufsgruppen ebenfalls vorgeschrieben, zum Beispiel für Makler, Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater – eben Berufe die es mit sich bringen, dass es ggf. zu hohen Ersatzansprüchen seitens Klienten, Patienten oder Kunden kommen kann.
