Kündigung Haftpflichtversicherung
Im Gegensatz dazu muss man auch einiges beachten im Punkt Kündigung der Haftpflichtversicherung. Auch wenn man selbstverständlich nicht für unabsehbare Zeit an eine Versicherungsgesellschaft gebunden werden kann, gibt es einige Spielregeln zu beachten. Möchte man beispielsweise zu einer günstigeren oder vermeintlich besseren Haftpflichtversicherung wechseln, ist man in den meisten Fällen an bestimmte Kündigungsfristen oder Mindestvertragslaufzeiten gebunden, die vertraglich festgelegt sind.
Wie kann man die Haftpflicht kündigen?
Größtenteils muss die Kündigung der Haftpflichtversicherung dem Versicherungsunternehmen 3 Monate vor dem Ende des Vertrages vorliegen, da er sich ansonsten ggf. automatisch verlängern kann. Zu erfolgen hat die Kündigung generell in schriftlicher Form. Die meisten Versicherungen bieten hierfür entsprechende Formulare zum Download im Internet an, die man lediglich noch auszufüllen braucht. Ebenfalls wichtig ist, dass man die Kündigung im Falle des Postversandes per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Falls die Kündigung per Fax versandt wird, was durchaus anerkannt ist, sollte man möglichst den genauen Zeitpunkt des Versandes nachweisen können.
Sonderkündigungsrecht bei Haftpflichtversicherungen
Dahingegen hat man unter bestimmten Voraussetzungen auch das Recht die Haftpflichtversicherung vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, die Leistungen jedoch nicht entsprechend anpasst. In der Regel besteht in solchen Fällen eine Kündigungsfrist von vier Wochen, nach Erhalt des Schreibens, in dem offiziell die Beitragserhöhung mitgeteilt wird.